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Über uns

Die Lehrgangsträger befassen sich ehrenamtlich mit Ballistik, dem Wiederladen von Munition sowie Vorderlader- und Böllerschießen. In der Arbeitsgruppe Ballistik und Wiederladen (AGBW) entwickeln wir Spezialmunition für Handfeuerwaffen und stehen Berechtigten beratend zur Seite. Des Weiteren erstellen wir ballistische Gutachten und führen staatlich anerkannte Lehrgänge nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für den Erwerb der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach §7 bzw. §27 SprengG durch.

Unsere Lehrgänge werden für Vereine angeboten.
Lehrgänge können ab 10 Teilnehmern durchgeführt werden !

Lehrgänge ab 15 Teilnehmern werden auch vor Ort durchgeführt.
Voraussetzung !!! : Es müssen zugelassene Schießanlagen in der Nähe befindlich sein.

Zu den o.g. Lehrgängen nach SprengG können auch waffenrechtliche Ausbildungen
angeboten werden.

Hierzu gehören:

Staatlich anerkannte Waffensachkunde (WSK) und
Lehrgänge zur Schieß- und Standaufsicht.

Auffrischungsseminare / Schulungen für Schieß- und Standaufsichten sowie Schießsportleiter
nach WaffG und SprengG

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