Gebühren - sprenggesetz.de

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Gebühren:

Lehrgangsgebühren nach Gebührenordnung ( Teilnehmergebühr )

1.0 Lehrgänge nach Sprengstoffgesetz (SprengG)
1.10 Einzellehrgang (Vorderlader, Böllern) jeweils: 160.- €   + 5.-€ Schießstandgebühr.
1.11 Wiederladerlehrgang: 180.- €   + 5.-€ Schießstandgebühr.

1.1 Alle Preise inklusive staatlicher Gebühren für die Prüfungsabnahme !
1.2 Auffrischungsseminare für Erlaubnisinhaber §7 und §27 SprengG : ab 15.-
1.3 Sonderlehrgänge ( Spezialmunition für Handfeuerwaffen Herstellung etc.) : ab 70.-
Dieser Lehrgang ist ebenfalls nur für Erlaubnisinhaber belegbar !

2.0 Lehrgänge nach Waffengesetz (WaffG)
2.1 Staatlicher Waffensachkundelehrgang (anerkannt in allen Bundesländern): 140.-€  - Für die zur Verfügung gestellte Munition der praktischen Prüfung +5€ /Teilnehmer.
2.2 Schieß-und Standaufsicht : 45.-
2.3 Auffrischungsseminare für Schießleiter und Standaufsichten  : ab 15.-

Verbindlich angemeldeteTeilnehmer die unentschuldigt dem Lehrgang oder der Prüfung fernbleiben, werden
50% der Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt.

Stand: März 2023
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