Gebühren:
Lehrgangsgebühren nach Gebührenordnung ( Teilnehmergebühr )
1.0 Lehrgänge nach Sprengstoffgesetz (SprengG)
1.10 Einzellehrgang (Vorderlader, Böllern) jeweils: 160.- € + 5.-€ Schießstandgebühr.
1.0 Lehrgänge nach Sprengstoffgesetz (SprengG)
1.10 Einzellehrgang (Vorderlader, Böllern) jeweils: 160.- € + 5.-€ Schießstandgebühr.
1.11 Wiederladerlehrgang: 180.- € + 5.-€ Schießstandgebühr.
1.1 Alle Preise inklusive staatlicher Gebühren für die Prüfungsabnahme !
1.2 Auffrischungsseminare für Erlaubnisinhaber §7 und §27 SprengG : ab 15.- €
1.3 Sonderlehrgänge ( Spezialmunition für Handfeuerwaffen Herstellung etc.) : ab 70.-€
Dieser Lehrgang ist ebenfalls nur für Erlaubnisinhaber belegbar !
2.0 Lehrgänge nach Waffengesetz (WaffG)
2.1 Staatlicher Waffensachkundelehrgang (anerkannt in allen Bundesländern): 140.-€ - Für die zur Verfügung gestellte Munition der praktischen Prüfung +5€ /Teilnehmer.
2.2 Schieß-und Standaufsicht : 45.-€
2.3 Auffrischungsseminare für Schießleiter und Standaufsichten : ab 15.-€
Verbindlich angemeldeteTeilnehmer die unentschuldigt dem Lehrgang oder der Prüfung fernbleiben, werden
50% der Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt.
Stand: März 2023
1.1 Alle Preise inklusive staatlicher Gebühren für die Prüfungsabnahme !
1.2 Auffrischungsseminare für Erlaubnisinhaber §7 und §27 SprengG : ab 15.-
1.3 Sonderlehrgänge ( Spezialmunition für Handfeuerwaffen Herstellung etc.) : ab 70.-
Dieser Lehrgang ist ebenfalls nur für Erlaubnisinhaber belegbar !
2.0 Lehrgänge nach Waffengesetz (WaffG)
2.1 Staatlicher Waffensachkundelehrgang (anerkannt in allen Bundesländern): 140.-
2.2 Schieß-
2.3 Auffrischungsseminare für Schießleiter und Standaufsichten : ab 15.-
Verbindlich angemeldeteTeilnehmer die unentschuldigt dem Lehrgang oder der Prüfung fernbleiben, werden
50% der Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt.
Stand: März 2023